§ 1 Abs 1 ForstG (Wald, mit forstlichem Bewuchs bestockte Grundflächen, Mindestflächenausmaß; kein Mindestabstand zw einzelnen Stämmen gefordert, räuml Zusammenhang maßgebend; Schluss von Überschirmung auf die Bestockung)
§ 1 Abs 3 ForstG (Wald, auch bestimmte dauernd unbestockte Grundflächen)