§ 17 Abs 2 ForstG (Rodungsbewilligung, überwiegendes anderes öff Interesse als jenes an der Walderhaltung; Waldeigenschaft als Vorfrage; Offizialmaxime, Mitwirkungspflicht)
§ 17 Abs 3 ForstG (andere öff Interessen iSd Abs 2, Agrarstrukturverbesserung; Errichtung des Stalles wäre 15 m entfernt auf Wiesengrundstück möglich)