§ 4 Abs 1 Stmk AgrGG 1985 (Stammsitzliegenschaft, Absonderung eines Anteilsrechtes an einer Agrargemeinschaft; Bewilligung; keine Parteistellung des Anteilserwerbers)
VwGH 28.03.1995, 94/07/0107
Das stmk AgrGG räumt dem Erwerber eines Anteiles an einer Agrargemeinschaft kein Recht auf Bew der Absonderung dieses Anteilsrechtes von der Stammsitzliegenschaft und damit auch keine Parteistellung im Verf nach § 4 Stmk AgrGG ein.