§ 2 Abs 1 Krnt GSLG 1969 (Bringungsrecht, Einräumung auf Antrag, setzt Feststellungen über Art, Inhalt und Umfang iSd § 3 Abs 1 voraus)
§ 59 Abs 1 zweiter Satz AVG (Teilbescheid, Zulässigkeit keine, ein Bescheidpunkt stellt die notwendige Grundlage für den weiteren Bescheidinhalt dar)