§ 49 Abs 4 Krnt FLG 1979 (Absonderung eines Anteilsrechtes von der Stammsitzliegenschaft, Bewilligung, den ordentlichen Bedarf der Stammliegenschaft übersteigende, aus dem Anteilsrecht fließende Nutzungen)
§ 49 Abs 5 Krnt FLG 1979 (Absonderung eines Anteilsrechts von der Stammsitzliegenschaft, Bewilligung, Verweigerung, Kriterien)