§ 12 Abs 6 Oö FLG 1979 (Grundstücke von besonderem Wert; Bindung bei der Ermittlung des Abfindungsanspruches an die Rechtskraft des Bewertungsplanes)
VwGH 26.04.1995, 92/07/0204
Die Bf erblicken eine Rechtswidrigkeit des angef B darin, dass die bel Beh ihren Altkomplex m 5 entgegen § 12 Abs 6 Oö FLG nicht als Grundstück von bes Wert beurteilt, dieses Grundstück dementsprechend nicht nach dem Verkehrswert bewertet und es ihnen entgegen § 19 Abs 10 lit a leg cit auch nicht wieder zugewiesen oder durch ein gleichwertiges ersetzt habe.