§ 1 Abs 2 Nö BauO (salvatorische Klausel; keine Berührung anderer Zuständigkeiten durch dieses Gesetz, keine Berührung von Vorschriften, die zusätzlich zur Bauordnung anzuwenden; demonstrative Aufzählung von ausschließlichen Bundeskompetenzen; Bergwesen; Anwendbarkeit der Bauordnung je nach Ausschöpfung der Bundeskompetenz)
VwGH 20.09.1994, 92/05/0232