§ 19 Abs 5 Vlbg RPG (beschlossener Flächenwidmungsplan; Vorlage an die Landesregierung; Hinweis auf den Beschluss der Gemeindevertretung; unvollständige Vorlage; keine Entscheidungspflicht)
§ 21 Abs 2 Vlbg RPG (Änderung eines Flächenwidmungsplanes, Verfahren; Verweis auf § 19 )