§ 56 Abs 1 Stmk BauO 1968 (Werbeeinrichtungen; Aussehen, Art, Form, Farbe)
§ 56 Abs 3 Stmk BauO 1968 (ebenso; Errichtung, Anzeigepflicht)
§ 56 Abs 4 Stmk BauO 1968 (ebenso; Untersagung bei Unzulässigkeit; Sechs-Wochen-Frist; Zulässigkeit bei Nichtuntersagung innerhalb der Frist; Untersagung wegen Widerspruchs zum Flächenwidmungsplan)