§ 9 Abs 1 Vlbg BauG (Einfriedungen, zulässige Maße)
§ 23 Abs 1 lit b Vlbg BauG (Baubewilligung; Änderung von Gebäuden, sofern ein Zu- oder Umbau oder sonstige wesentliche Änderung; Sichtblenden)
§ 24 Abs 2 Vlbg BauG (anzeigepflichtiges Bauvorhaben, Anzeige, Nichtuntersagung; Zulässigkeit; keine Anwendung bei Anzeige einer bewilligungspflichtigen Maßnahme)