§ 41 Abs 1 lit d Oö BauO 1976 (bewilligungspflichtige Maßnahmen; nicht unter lit a fallende Änderung oder Instandsetzung; Einziehen einer Betondecke, Erneuerung des Dachstuhles; kein Sachverständigengutachten zur Feststellung des Vorliegens der Bewilligungspflicht)
VwGH 21.02.1995, 95/05/0021