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VwGH 20. 9. 1994, 92/05/0232 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 1996/902ZfV 1996, 381

§ 1 Abs 2 Nö BauO (salvatorische Klausel; keine Berührung anderer Zuständigkeiten durch dieses Gesetz, keine Berührung von Vorschriften, die zusätzlich zur Bauordnung anzuwenden; demonstrative Aufzählung von ausschließlichen Bundeskompetenzen; Bergwesen, Anwendbarkeit der Bauordnung je nach Ausschöpfung der Bundeskompetenz)

§ 93 Z 2 Nö BauO (baubewilligungspflichtige Vorhaben; Anlage von Steinbrüchen, Sand-, Kies- und Lehmgruben)

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