§ 30 Abs 4 Tir BauO (Baubewilligung, Verfahren, subjektive Rechte der Nachbarn; insbesondere widmungsgemäße Verwendung von Grundstücken, Mindestabstände; Situierung von Jauchegruben)
§ 59 Abs 1 Tir BauV (Stallungen, Düngerstätten, Jauchegruben; Beschaffenheit und Anlage so, dass Geruchsemissionen das für solche Anlagen übliche Ausmaß nicht übersteigen)