§ 4 Abs 3 Z 7 AuslBG (Beschäftigungsbewilligung, Voraussetzungen, Berechtigung zum Aufenthalt in Österreich; keine Unterscheidung nach Rechtsgrund oder Rechtsform der Berechtigung, Herkunft aus Kriegsgebiet in Bosnien)
§ 1 Abs 3 AufG (Begründung eines Hauptwohnsitzes, Bewilligung; Ausnahme von der Bewilligungspflicht)