§ 4 Abs 6 AuslBG (Überschreitung der Landeshöchstzahl; Feststellung, Darlegung der Erkenntnisquelle, im Zeitpunkt der Bescheiderlassung vorhandenes statistisches Material)
VwGH 24.02.1995, 94/09/0315
1. Die bel Beh hat sich nicht damit begnügt, die Überschreitung der Landeshöchstzahl bloß im angef B festzustellen und dabei ohne nähere Einzelheiten auf eine vom BMAS herausgegebene amtl Statistik zu verweisen. Sie hat vielmehr bereits im Ermittlungsverf auf diese ihr als Erkenntnisquelle (§ 46 AVG) vorliegende amtl Statistik hingewiesen und offengelegt, aus welchen Daten diese Statistik gespeist und auf welche Weise sie auf dem laufenden gehalten wird, wobei sie auch auf das dazu von den Bf erstattete Vorbringen eingegangen ist.