§ 4 Abs 6 AuslBG (Überschreitung der Landeshöchstzahl; tatsächliche Überschreitung lässt nicht den Schluss zu, die Landeshöchstzahl bestehe tatsächlich nicht)
VwGH 24.05.1995, 94/09/0311
Dass 48.626 BeschäftigungsBew erteilt worden seien, lässt nicht den in der Beschw gezogenen Schluss zu, die Landeshöchstzahl von 31.000 bestehe „im Ergebnis tatsächl nicht“. Gerade § 4 Abs 6 AuslBG ermöglicht näml - unter den dort näher beschriebenen Voraussetzungen - eine Erteilung von BeschäftigungsBew über die Landeshöchstzahl hinaus. Abw.