§ 2 Abs 2 AuslBG (Beschäftigung, Begriff)
§ 4 Abs 3 Z 11 AuslBG (Beschäftigungsbewilligung, Erteilung, Voraussetzung, dass Beschäftigung noch nicht begonnen hat; Anmeldung zur Sozialversicherung ist gewichtiges Indiz für bewilligungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis)