§ 4 Abs 6 Z 2 bis 4 AuslBG (Überschreitung der Landeshöchstzahl; Vorliegen der Voraussetzungen für die Anwendung des erschwerten Verfahrens, Wahrung des Parteiengehörs)
VwGH 24.02.1995, 94/09/0083
§ 4 Abs 6 Z 2 bis 4 AuslBG (Überschreitung der Landeshöchstzahl; Vorliegen der Voraussetzungen für die Anwendung des erschwerten Verfahrens, Wahrung des Parteiengehörs)
VwGH 24.02.1995, 94/09/0083