§ 59 Abs 1 AAV (Befahren von Behältern, Silos, Schächten, Gruben, Rohrleitungen und ähnlichen Betriebseinrichtungen, taxative Aufzählung; Federnmischmaschine, befahrbare Betriebseinrichtung, „Befahren“ in der Bedeutung der Bergmannsprache, Begeben ins Innere der Betriebseinrichtung)
§ 59 Abs 6 AAV (Einrichtungen die sich bewegen lassen, Schutzmaßnahmen)