§ 31 Abs 2 lit p ASchG (Übertretung, Arbeitgeber und deren Bevollmächtigte; Arbeitsgemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Arbeitgeber alle Gesellschafter; Bevollmächtigter, behördliche Ermittlungspflicht nur bei Anhaltspunkten für Annahme einer Bevollmächtigung)
VwGH 19.01.1995 93/18/0230 (Amtsbeschwerde)