§ 4 Abs 6 Z 2 bis 4 AuslBG (Überschreitung der Landeshöchstzahl; einhellige Ablehnung durch Vermittlungsausschuss im Gesetz nicht vorgesehen, dringender Arbeitskräftebedarf nicht ausreichend)
VwGH 21.03.1995, 93/09/0476
1. Im angef B wird zur Landeshöchstzahlenüberschreitung festgestellt, dass die für das Jahr 1993 festgesetzte Landeshöchstzahl seit Jahresbeginn bei weitem überschritten ist. Mit der Formulierung „seit Jahresbeginn“ wurde auch eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass damit diese Überschreitung eben auch zum Zeitpunkt der Erlassung des angef B gegeben war (vgl dazu VwGH 15.12.1994, 93/09/0444).