§ 9a Abs 1 Z 2 UWG (Zugaben, Anbietung, Ankündigung oder Gewährung im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbes, Unterbindung des Missbrauches von Marktmacht, keine untaugliche Regelung, kein Erfordernis weiterreichender Regelungen unter Blickwinkel des Art 6 StGG; Gleichbehandlung erzwungener und freiwilliger Zugaben sachlich gerechtfertigt; Differenzierung zwischen Verbrauchern und Unternehmern gerechtfertigt)