Art 18 Abs 2 B-VG (Legalitätsprinzip, Verordnung, Flächenwidmungsplan; Anforderungen an den Inhalt; Erkennbarkeit für jedermann; Verweis auf Außenmauern bestehender Gebäude)
Art 139 Abs 1 B-VG (Verordnungsprüfung, Erkenntnis, Wirkung; Prüfung der gleichen Bestimmung im Hinblick auf andere Bedenken)