§ 17 Abs 2 VfGG (Beschwerdeeinbringung durch bevollmächtigten Rechtsanwalt; nicht bloße Unterfertigung einer mangelhaften Beschwerde durch den Rechtsanwalt)
§ 19 Abs 3 Z 2 lit c VfGG (Zurückweisung, nicht behobener Mangel der formellen Erfordernisse)