§ 34 VfGG (Wiederaufnahme)
§ 63 ff ZPO (Verfahrenshilfe)
§ 530 Abs 1 ZPO (Wiederaufnahme, sinngem Anwendung gem § 35 Abs 1 VfGG , nur bei den die Sache erledigenden Beschlüssen, Abw eines VerfahrenshilfeA wegen Aussichtslosigkeit kein Beschluss dieser Art)