§ 37 Sbg LStrG (Interessentenstraße, Begriff; Bau oder Übernahme einer Straße als Interessentenstraße, Bildung einer Weggenossenschaft)
§ 40 Sbg LStrG (Privatstraße, im Dienst des öffentlichen Verkehrs)
§ 41 Sbg LStrG (Privatstraße, Eigentümer, Feststellungsbegehren eines an Gemeindestraße oder Interessentenstraße bestehenden entsprechenden Verkehrsbedürfnisses; Verkehrsweg im privaten Eigentum, Erklärung zur öffentlichen Interessentenstraße, Voraussetzung Verlangen des Eigentümers)