§ 43 Abs 2 lit a StVO (Verkehrsverbote, Fernhaltung von Gefahren oder Belästigungen, Schutz der Bevölkerung, Verkehrsverbote oder Verkehrsbeschränkungen durch Verordnung, für bestimmte Fahrzeugarten mit bestimmten Ladungen)
§ 43 Abs 2 lit a StVO (Verkehrsverbote, Fernhaltung von Gefahren oder Belästigungen, Schutz der Bevölkerung, Verkehrsverbote oder Verkehrsbeschränkungen durch Verordnung, für bestimmte Fahrzeugarten mit bestimmten Ladungen)