§ 2 Abs 1 RegionalradioG (drahtlose terrestrische Übertragung, verfügbare Kapazitäten für Hörfunk; damit Festlegung der Zahl der Programmveranstalter; Zuordnung mit Verordnung des BMöWV; ORF und Programmveranstalter)
§ 2 Abs 1 RegionalradioG (drahtlose terrestrische Übertragung, verfügbare Kapazitäten für Hörfunk; damit Festlegung der Zahl der Programmveranstalter; Zuordnung mit Verordnung des BMöWV; ORF und Programmveranstalter)