§ 6 Abs 1 PersFrSchG (Wird nur der vor dem UVS bel Beh die E über die Schubhaftbeschw innerhalb der Frist von einer Woche ab Beschwerdeerhebung zugestellt, dem Bf jedoch erst später, wird dieser in seinem Recht auf persönliche Freiheit verletzt)
VfGH 25.09.1995, B 446/95