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VfGH 25. 9. 1995, B 1767/94 (BERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFE)

JudikaturBERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFEZfV 1996/1278ZfV 1996, 475

§ 47 Z 2 DSt (Keine Verletzung des Rechts auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter, wenn die Berufung durch einen Stellvertreter des Kammeranwaltes erhoben wird)

VfGH 25.09.1995, B 1767/94

Der Bf bringt vor, er sei dadurch, dass nicht der gem § 47 Z 2 DSt legitimierte Kammeranwalt, sondern sein Stellvertreter Berufung erhoben habe, im verfassungsgesetzl gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem ges Richter verletzt worden.

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