§ 3 Abs 2 (Vollstreckbarkeitsbestätigung, Zuständigkeit zur Entscheidung über ihre Rechtmäßigkeit; Stelle, von der Exekutionstitel ausgegangen ist; auch Verfahren und Instanzenzug richten sich nach den Bestimmungen des Titelverfahrens)
VwGH 07.04.1995, 94/02/0539