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VwGH 7. 4. 1995, 95/02/0014 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 1996/1248ZfV 1996, 465

Art 5 Europ Fristübereinkommen (Fristablauf am Samstag, Sonntag oder Feiertag, Verlängerung der Frist auf nächstfolgenden Werktag)

§ 89a Abs 7 lS StVO Europ Fristübereinkommen (Kostenvorschreibung, Unzulässigkeit nach Ablauf von drei Jahren nach Entfernung des Gegenstandes)

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