Art 5 Europ Fristübereinkommen (Fristablauf am Samstag, Sonntag oder Feiertag, Verlängerung der Frist auf nächstfolgenden Werktag)
§ 89a Abs 7 lS StVO Europ Fristübereinkommen (Kostenvorschreibung, Unzulässigkeit nach Ablauf von drei Jahren nach Entfernung des Gegenstandes)