§ 4 ZustellG (Abgabestelle; sonstige Unterkunft, Pension)
§ 17 ZustellG (Zustellung durch Hinterlegung bei Abwesenheit des Empfängers; schriftliche Verständigung des Empfängers von der Hinterlegung, Zurücklassen der Verständigung bei der Pensionsinhabung bei Zustellung in einer Pension)