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VwGH 21. 2. 1995, 94/07/0104 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 1996/1229ZfV 1996, 462

§ 71 Abs 1 lit a AVG (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis)

§ 71 Abs 2 AVG (ebenso, Antragstellung zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses; Zeitpunkt der Kenntnisnahme von Ablauf der Rechtsmittelfrist)

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