§ 10 Abs 1 AVG (Parteien, Vertretung; gesetzlicher Vertreter eines Minderjährigen; Wirksamkeit der Handlungen auch nach Eintritt der Volljährigkeit)
VwGH 23.02.1995, 94/06/0185
Die im VerwVerf vorgelegte Vollmacht der Mutter und Vormünderin des vormals mj AS an RA Dr G, die diese namens des Mj erteilte, hat aber auch für den zwischenzeitig eigenberechtigt gewordenen Miteigentümer Rechtswirkungen entfaltet: