§ 54a VStG (Aufschub und Unterbrechung des Strafvollzuges; Antrag auf Enthaftung unterliegt nicht der Einschränkung des Instanzenzuges nach § 54c VStG )
§ 54c VStG (Entscheidungen über Anträge auf Aufschub oder Unterbrechung des Strafvollzugs, kein Rechtsmittel)