§ 51e Abs 1 VStG (Verhandlung; keine mündliche Ergänzung einer nicht mit einem begründeten Berufungsantrag versehenen schriftlichen Berufung)
§ 63 Abs 3 AVG (Berufung; begründeter Berufungsantrag keiner)
VwG H 20.04.1995, 95/09/0081, 95/09/0082
§ 51e Abs 1 VStG (Verhandlung; keine mündliche Ergänzung einer nicht mit einem begründeten Berufungsantrag versehenen schriftlichen Berufung)
§ 63 Abs 3 AVG (Berufung; begründeter Berufungsantrag keiner)
VwG H 20.04.1995, 95/09/0081, 95/09/0082