§ 19 VStG (Strafbemessung; keine Bemessung in Tagessätzen, keine Vergleichbarkeit mit strafgerichtlich verhängten Geldstrafen)
§ 51 Abs 6 VStG (Verbot der reformatio in peius; besteht nicht bei Berufung durch eine weitere Verfahrenspartei, hier Berufung gegen ein Straferkenntnis nach dem AuslBG durch das Landesarbeitsamt)