§ 6 VStG (Notstand, keiner; Befahren des Pannenstreifens, um wegen körperlicher Beschwerden Autobahn verlassen zu können)
VwGH 07.04.1995, 94/02/0519
Die Bfin hat sich zu Unrecht im VerwVerf auf Notstand iSd § 6 VStG berufen.
§ 6 VStG (Notstand, keiner; Befahren des Pannenstreifens, um wegen körperlicher Beschwerden Autobahn verlassen zu können)
VwGH 07.04.1995, 94/02/0519
Die Bfin hat sich zu Unrecht im VerwVerf auf Notstand iSd § 6 VStG berufen.