§ 50 Abs 1 VStG (Ermächtigung an besonders geschulte Organe der öff Aufsicht, Organstrafverfügung; Zeitpunkt des Erlöschens des Wahlrechtes zwischen Organstrafverfügung und Anzeige)
VwG H 24.02.1995, 94/02/0520, 95/02/0050
§ 50 Abs 1 VStG (Ermächtigung an besonders geschulte Organe der öff Aufsicht, Organstrafverfügung; Zeitpunkt des Erlöschens des Wahlrechtes zwischen Organstrafverfügung und Anzeige)
VwG H 24.02.1995, 94/02/0520, 95/02/0050