§ 19 Abs 2 VStG (Strafbemessung, Milderungsgrund keiner, mehrere nebeneinander verhängte Strafen)
VwGH 02.05.1995, 94/02/0273
Es stellt keinen mildernden Umstand dar, wenn über einen Täter, der durch verschiedene selbständige Taten mehrere VerwÜbertretungen begangen hat, auch mehrere Strafen nebeneinander verhängt werden.