§ 31 Abs 3 VStG (Strafbarkeitsverjährung; Einhaltung der Frist durch fristgemäße mündliche Bescheidverkündung, im Mehrparteienverfahren durch Zustellung an eine der Verfahrensparteien, kein anderer Sinngehalt als § 51 Abs 7 )
§ 51 Abs 7 VStG (Berufung, Entscheidungsfrist)