§ 46 Abs 1 VwGG ( Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, minderer Grad des Versehens, beruflich rechtskundiger Parteienvertreter, geeignete und verlässlich Kanzleikraft, Fehler bei rein technischem Vorgang)
VwGH 01.02.1995, 94/18/1127
Bew der WE in den vorigen Stand, da ein einer geeigneten und verlässl Kanzleikraft eines RA im Zuge des rein techn Vorganges beim Abfertigen eines Schriftstückes unterlaufener Fehler kein Verschulden des RA begründet.