§ 46 Abs 1 VwGG (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, minderer Grad des Versehens keiner; Gefahr der unzureichenden Informationsweitergabe oder Fristprüfung durch eine weitere beauftragte Vertreterkanzlei; Weihnachtsfeiertage, entsprechende Kontrollmaßnahmen)
VwGH 24.02.1995, 94/09/0399, 0400