§ 11 Abs 1 AHG (Amtshaftungsverfahren, Entscheidung von der Frage der Rechtswidrigkeit eines Bescheides einer Verwaltungsbehörde abhängig; Unterbrechung des Verfahrens, Antrag an VwGH auf Feststellung der Rechtswidrigkeit)
§ 1 Stmk BauO 1968 (Bauplatz; trockener und tragfähiger Boden, keine Gefährdung durch Schnee- oder Steinlawinen, Hochwasser, Rutschungen)