§ 63 Abs 1 VwGG (aufhebendes Erkenntnis, Vollstreckung, Herstellung der Rechtsansicht des VwGH entsprechenden Rechtszustandes, primär durch Ersatzbscheid)
VwGH 21.03.1995, 94/04/0233
Die im § 63 Abs 1 VwGG der bel Beh aufgetragene Herstellung des der Rechtsansicht des VwGH Zustandes geschieht primär durch Erlassung eines anstelle des aufgehobenen B tretenden ErsatzB. Nur wenn es darüber hinaus noch zur Herstellung des der Rechtsanschauung des VwGH entspr Zustandes weiterer Maßnahmen bedarf, sind auch diese von der Beh zu setzen (VwGH 13.03.1951, Slg 1986/A).