§ 25 Abs 2 lit c SchUG (Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe trotz eines „Nichtgenügend“ in einem Pflichtgegenstand, Prognose aufgrund der Leistungen in den übrigen Pflichtgegenständen; Im BerufungsVerf ist Klassenkonferenz nicht zu befassen)
§ 5 LeistungsbeurteilungsV (Prüfungshöchstzeitraum von insgesamt 15 Minuten; Zeit für einzelne Fragen)