§ 5 Abs 2 StVO (Aufforderung zur Untersuchung der Atemluft, Verweigerung; Ablehnung der Einholung eines neurologisch-psychiatrischen Fachgutachtens)
VwGH 07.04.1995, 94/02/0511
Nach stRsp des VwGH (vgl VwGH 23.09.1994, 94/02/0288), steht dem Betroffenen kein Wahlrecht zw der Atemluftuntersuchung und der Vorführung zum Amtsarzt zwecks Blutabnahme oder der Durchführung einer klin Untersuchung durch einen Amtsarzt zu.