§ 2 Abs 1 Z 13 StVO (Schutzinsel, wie ein Gehsteig ausgeführter Straßenteil, Abgrenzung durch nicht über Fahrbahnniveau hinausreichendes Pflasterband)
§ 76 Abs 6 lS StVO (Straßenüberquerung, kein Schutzweg, Verkehrslage lässt sicheres Überqueren zweifellos zu)