§ 10 Abs 1 Z 6 StbG (Verleihung der Staatsbürgerschaft, Gesamtverhalten, bejahende Einstellung zur Republik Österreich und keine Gefahr für öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit; Protestaktion nach Kündigung, Meinungsäußerungsfreiheit)
VwGH 14.12.1994, 93/01/0852